In Steuer-Tipps für ALLE

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit. Diese beinhaltet zwei Elemente: den KfW-Studienkredit sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

Diejenigen Studierenden, die dem Grunde nach BAföG berechtigt sind, aber bisher kein BAföG beantragt haben, weil sie mit einem Nebenjob genug verdient haben oder bislang genügend Geld von ihren Eltern erhalten haben, deren Einkommen jetzt wegen der Corona-Situation entfallen ist, sollten BAföG beantragen. Gleichzeitig gibt es Studierende, die die BAföG-Kriterien nicht erfüllen (z. B. Überschreiten Regelstudienzeit, Zweitstudium) – oder solche, die sich trotz Unterstützungsleistung in einer pandemiebezogenen Notlage befinden.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Informationsseite des BMBF