In Steuer-Tipps für ALLE

Das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ der Bundesregierung wird erneut ausgeweitet. Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16.2.2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert. Eine Übersicht über die vorherigen Modalitäten des Programms finden Sie in unserem Beitrag: „Hilfen für Ausbildungsbetriebe werden ausgeweitet“ vom 15.12.2020.

  • Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1.6.2021 von 2.000 und 3.000 € auf 4.000 und 6.000 € verdoppelt. Damit werden zus%auml;tzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.
  • Die Zusch%uuml;sse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
  • All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
  • Betriebe mit bis zu 4 Mitarbeitern können pauschal 1.000 € bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 € verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
  • Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf 4 Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8.100 € gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
  • Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 €.

Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Interessenten können die Förderung unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Website einfach auszufüllende Formulare mit Hinweisen und Hilfen bereit: www.bmbf.de/das-sollen-kmu-jetzt-wissen