In Steuer-Tipps für ALLE

Das Bundesfamilienministerium hat das Programm „Corona-Auszeit für Familien“ aufgelegt. Es soll Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung ermöglichen, sehr kostengünstig Urlaub in Familienerholungseinrichtungen zu machen. Ab sofort können gemeinnützige Einrichtungen einen Antrag beim Verband der Kolpinghäuser e.V. einreichen, wenn sie sich am Bundesprogramm beteiligen möchten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger von Familienferienstätten und gemeinnützige Träger von weiteren für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform, die seit mindestens 1.12.2019 mit gemeinnützigen Übernachtungsangeboten dauerhaft am Markt tätig sind. Träger und Einrichtungen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Für bis zu einer Woche Urlaub sollen die Familien in den Jahren 2021 und 2022 nur etwa 10 % der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die Familien selbst können voraussichtlich ab Mitte September einen durch das Programm bezuschussten vergünstigten Urlaub buchen. Sobald die teilnehmenden Einrichtungen feststehen, werden auf der Website des Bundesfamilienministeriums genauere Informationen zur Buchung bereitgestellt.

Die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung. Es stehen in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 50 Millionen € für die Maßnahme zur Verfügung.