In für UNTERNEHMER

Das gesetzliche Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß. Obwohl Erstattungszinsen steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen, besteht kein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs bezweckt das Abzugsverbot für steuerliche Nebenleistungen im Körperschaftsteuergesetz eine Gleichbehandlung mit Personenunternehmen, die entsprechende Zahlungen ebenfalls nicht abziehen können.
BFH-Urteil vom 6.10.2009, Az. I R 39/09