In Steuer-Tipps für ALLE

Inhaltsübersicht

Inhalt

13 Beiträge aus Steuerrecht sowie Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. Die Inhalte basieren auf der Agenda-Mandanteninformation Juli 2026. Bei ausgewählten Themen wurden sparsam passende weiterführende Beiträge auf der Kanzlei-Homepage ergänzt.

Informationsstand: Juli 2026.

STEUERRECHT

01 Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht

02 Differenzkindergeld für in anderem Mitgliedstaat lebende Kinder

03 Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung

04 Neue Muster für Bescheinigungen bei Reverse Charge und Ansässigkeit

05 Grundsteuer-Bundesmodell – Verfassungsbeschwerde erhoben

06 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig

07 Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

08 Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

09 Hitze am Arbeitsplatz

10 Urlaub und Krankheit: Das gilt bei einer Krankschreibung

11 Keine grundsätzliche Pflicht einer WEG zur Einholung von Vergleichsangeboten

12 Zweitunfall bleibt für fiktive Abrechnung des Erstschadens ohne Bedeutung

13 Alle Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen

STEUERRECHT

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht

Beitrag 01 · Stand Juli 2026

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Vorgesehen sind zahlreiche Änderungen, die unter anderem auf EU-Recht und aktuelle Rechtsprechung von BFH und EuGH reagieren. Hinzu kommen Maßnahmen zur Digitalisierung, zum Bürokratieabbau und zur Missbrauchsbekämpfung. Zum Informationsstand Juli 2026 handelt es sich noch um einen Entwurf; die Regelungen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern.

Zu den vorgesehenen Punkten gehören unter anderem eine künftig optionale umsatzsteuerliche Organschaft ab 2029, neue Regeln zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken, ungekürzte Kinder- und Ausbildungsfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in EU- oder EWR-Staaten sowie Änderungen bei steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Außerdem sollen Quellensteuerverfahren vereinfacht und die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausgebaut werden.

Weitere Vorhaben betreffen den Zinssatz der Vollverzinsung, zusätzliche Prüfungs- und Datenzugriffsrechte, eine höhere Forschungszulage sowie Änderungen bei der ersten Tätigkeitsstätte und der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Für Unternehmen und Arbeitnehmer bleibt daher abzuwarten, welche Punkte tatsächlich Gesetz werden und ab wann sie gelten.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

STEUERRECHT

Differenzkindergeld für in anderem Mitgliedstaat lebende Kinder

Beitrag 02 · Stand Juli 2026

Der Bundesfinanzhof hat am 15. Januar 2026 entschieden, dass deutsches Differenzkindergeld nicht allein deshalb beansprucht werden kann, weil ein Elternteil wegen inländischer Vermietungseinkünfte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Entscheidend ist zusätzlich, ob eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit im Inland ausgeübt wird.

Im Streitfall war eine Mutter mit ihren Kindern nach Ungarn gezogen. Dort erhielt sie Familienleistungen, die niedriger waren als das deutsche Kindergeld. In Deutschland hatte sie keinen Wohnsitz und keine Beschäftigung mehr, erzielte aber weiterhin Vermietungseinkünfte und wurde auf Antrag unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Familienkasse hob die deutsche Kindergeldfestsetzung auf.

Sowohl das Finanzgericht als auch der BFH bestätigten diese Entscheidung. Vermietungseinkünfte sind Vermögenseinkünfte und keine Beschäftigung im Sinne der maßgeblichen europäischen Koordinierungsregeln. Für grenzüberschreitende Kindergeldfälle kommt es daher nicht nur auf die steuerliche Ansässigkeit, sondern wesentlich auf die tatsächliche Erwerbstätigkeit an.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

STEUERRECHT

Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung

Beitrag 03 · Stand Juli 2026

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat im April 2026 über Aktionstage in bargeldintensiven Betrieben berichtet. Bei Testkäufen und anschließenden Kontrollen wurden unter anderem fehlende technische Absicherungen elektronischer Kassensysteme und Verstöße gegen die Belegausgabepflicht festgestellt. Teilweise ergaben sich außerdem Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.

Die Finanzverwaltung darf eine Kassen-Nachschau ohne vorherige Ankündigung durchführen. Prüfer können dabei die eingesetzten Kassensysteme, die Aufzeichnungen und die Einhaltung der Belegausgabepflicht kontrollieren. Werden erhebliche Mängel festgestellt, kann die Kassen-Nachschau unmittelbar in eine steuerliche Außenprüfung übergehen. Dieser Übergang muss dem betroffenen Betrieb mitgeteilt werden.

Betriebe mit Bargeldumsätzen sollten deshalb auf eine nachvollziehbare, täglich ordnungsgemäße Kassenführung, die vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung und eine vollständige Verfahrensdokumentation achten. Wird eine Kassen-Nachschau in eine Betriebsprüfung übergeleitet, sollte der Steuerberater möglichst sofort einbezogen werden.

Passender Beitrag auf unserer Homepage: Ordnungsgemäße Kassenführung

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

STEUERRECHT

Neue Muster für Bescheinigungen bei Reverse Charge und Ansässigkeit

Beitrag 04 · Stand Juli 2026

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 10. April 2026 mehrere amtliche Bescheinigungsmuster aktualisiert. Betroffen sind insbesondere Nachweise zur Ansässigkeit eines Unternehmers im Inland sowie Bescheinigungen zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, Gebäudereinigungsleistungen und weiteren in § 13b UStG genannten Umsätzen.

Bei bestimmten Leistungen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Der Rechnungsaussteller weist dann keine Umsatzsteuer aus und verweist auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Ist unklar, ob der Leistende im Inland ansässig ist, kann eine aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamts entscheidend sein. Die neue Ansässigkeitsbescheinigung gilt höchstens ein Jahr.

Auch das Muster für den Nachweis der inländischen Unternehmereigenschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen wurde ersetzt. Diese Bescheinigung kann höchstens drei Jahre gelten. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob bei neuen Geschäftsvorfällen noch alte Formulare verwendet werden, und ihre Unterlagen gegebenenfalls aktualisieren.

Passender Beitrag auf unserer Homepage: Reverse Charge Verfahren – Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

STEUERRECHT

Grundsteuer-Bundesmodell – Verfassungsbeschwerde erhoben

Beitrag 05 · Stand Juli 2026

Der Bundesfinanzhof hatte am 12. November 2025 mehrere Verfahren zum sogenannten Bundesmodell der Grundsteuer entschieden und die maßgeblichen Bewertungsregelungen für verfassungsgemäß gehalten. Gegen diese höchstrichterliche Beurteilung sind inzwischen Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Nach der Juli-Mandanteninformation unterstützen der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund die Verfahren mit den Aktenzeichen 1 BvR 472/26 und 1 BvR 551/26. Damit wird das Grundsteuer-Bundesmodell nun zusätzlich verfassungsgerichtlich überprüft. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag zum Informationsstand Juli 2026 noch nicht vor.

Für noch nicht bestandskräftige Bescheide beziehungsweise laufende Einspruchsverfahren kann geprüft werden, ob unter Hinweis auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden ein Ruhen des Verfahrens beantragt werden sollte. Ob dies im konkreten Fall sinnvoll und möglich ist, hängt vom Verfahrensstand und vom jeweiligen Bescheid ab.

Passender Beitrag auf unserer Homepage: Grundsteuer – Was Grundstückseigentümer aktuell bei der Grundsteuer beachten sollten

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

STEUERRECHT

Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig

Beitrag 06 · Stand Juli 2026

Der Bundesfinanzhof hat am 20. Mai 2026 in zwei Verfahren entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrig ist. Das dort verwendete modifizierte Bodenwertmodell knüpft im Wesentlichen an die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert an. Gebäudeart, Bebauung, Umgebung und weitere individuelle Merkmale müssen nicht generell zusätzlich in die Bewertung einfließen.

Nach Auffassung des BFH darf der Gesetzgeber für ein Massenverfahren wie die Grundsteuer typisierende und pauschalierende Bewertungsregeln verwenden. Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum sei nicht überschritten. Von Bedeutung ist außerdem, dass Eigentümer eine erhebliche Abweichung des tatsächlichen Werts durch ein Gutachten nachweisen können. In Baden-Württemberg gilt hierfür bereits eine Abweichung von 30 Prozent als erheblich.

Zum Stand Juli 2026 waren beim BFH weitere Verfahren zu den Landesgrundsteuergesetzen von Hamburg, Hessen und Bayern anhängig. Mündliche Verhandlungen waren für November 2026 vorgesehen. Die Rechtsentwicklung bei den unterschiedlichen Ländermodellen bleibt deshalb weiter zu beobachten.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

STEUERRECHT

Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze

Beitrag 07 · Stand Juli 2026

Im Zuge der EU-Zollreform entfällt seit dem 1. Juli 2026 die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro aus Drittländern. Übergangsweise wird eine pauschale Abgabe von 3 Euro je tariflicher Warengruppe und Sendung erhoben. Diese Übergangsregelung ist nach der Juli-Mandanteninformation bis zum 30. Juni 2028 vorgesehen.

Ab 1. Juli 2028 soll eine zentrale EU-Zolldatenplattform genutzt werden. Sie soll E-Commerce-Zolldaten bündeln und insbesondere verhindern, dass Bestellungen künstlich auf mehrere Sendungen aufgeteilt werden, um Abgaben zu vermeiden. Die Reform soll zugleich Wettbewerbsnachteile europäischer Händler gegenüber Direktimporten aus Drittländern verringern.

Unberührt bleiben bestimmte private Geschenksendungen bis 45 Euro, sofern die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt und die Sendungen entsprechend angemeldet werden. Auch die Reisefreimengen bleiben bestehen. Zusätzlich war ab 1. November 2026 eine weitere Bearbeitungsgebühr für Warensendungen vorgesehen; deren genaue Höhe war zum Stand Juli 2026 noch offen.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

Beitrag 08 · Stand Juli 2026

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware ein Mangel, greift grundsätzlich eine gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers: Es wird angenommen, dass die Ursache des Mangels bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Käufer muss dann nicht im Einzelnen beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an bestand. Vielmehr muss der Verkäufer die Vermutung widerlegen.

Der Bundesgerichtshof hatte diese Regelung in zwei Fällen zu beurteilen. Ein Verfahren betraf den Brand eines Gebrauchtwagens wenige Wochen nach dem Kauf, das andere gefährliche Pendelschwingungen eines neu erworbenen Motorrollers. Die Vorinstanzen hatten die Ansprüche abgewiesen, weil sie von den Käufern einen Nachweis für einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel verlangten.

Der BGH hob die Entscheidungen auf und verwies beide Verfahren zurück. Die Gerichte hatten die gesetzliche Beweislastumkehr nicht ausreichend berücksichtigt. Ausnahmen gelten nur, wenn die Vermutung aufgrund der Art der Ware oder des konkreten Mangels offensichtlich nicht passen kann.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Hitze am Arbeitsplatz

Beitrag 09 · Stand Juli 2026

Bei sommerlicher Hitze müssen Arbeitgeber die Belastung am Arbeitsplatz im Blick behalten. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten. Wird dieser Wert durch starke Sonneneinstrahlung überschritten, sind geeignete Maßnahmen zur Begrenzung der Aufheizung erforderlich. Ab mehr als 30 °C müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Bei der Auswahl gilt das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. In Betracht kommen etwa außenliegender Sonnenschutz, nächtliche Lüftung und das Reduzieren zusätzlicher Wärmequellen. Organisatorisch können Arbeitszeiten verlagert, zusätzliche Pausen ermöglicht oder körperlich belastende Tätigkeiten reduziert werden. Ergänzend helfen Getränke, geeignete Kleidung oder Ventilatoren.

Bei mehr als 35 °C sind Räume ohne besondere Vorkehrungen grundsätzlich nicht mehr als geeignete Arbeitsräume anzusehen. Für Beschäftigte im Freien sind zusätzlich Schattenplätze, Trink- und Erholungspausen, UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen und Sonnenschutzmittel wichtige Maßnahmen.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Urlaub und Krankheit: Das gilt bei einer Krankschreibung

Beitrag 10 · Stand Juli 2026

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und ist dadurch arbeitsunfähig, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage grundsätzlich nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Nicht jede Erkrankung bedeutet automatisch Arbeitsunfähigkeit; entscheidend ist, ob die konkrete berufliche Tätigkeit wegen der gesundheitlichen Beschwerden nicht ausgeübt werden kann.

Für Erkrankungen im Ausland gelten besondere Mitteilungspflichten. Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber unverzüglich über Arbeitsunfähigkeit, voraussichtliche Dauer und Aufenthaltsadresse informieren. Die deutsche elektronische AU-Bescheinigung ersetzt einen ausländischen Nachweis nicht. Nach der Rückkehr sind Arbeitgeber und Krankenkasse ebenfalls unverzüglich zu informieren. Krankheitsbedingt ausgefallene Urlaubstage dürfen nicht einfach an den genehmigten Urlaub angehängt werden.

Auch eine bereits vor Reisebeginn bestehende Arbeitsunfähigkeit schließt eine Reise nicht automatisch aus. Maßgeblich ist, ob die Reise die Genesung beeinträchtigt. Sinnvoll kann eine ärztliche Bestätigung sein, dass die Reise dem Heilungsverlauf nicht entgegensteht. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber kann Missverständnisse vermeiden.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Keine grundsätzliche Pflicht einer WEG zur Einholung von Vergleichsangeboten

Beitrag 11 · Stand Juli 2026

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht in jedem Fall mehrere Vergleichsangebote einholen müssen. Entscheidend ist vielmehr, ob den Eigentümern für ihre Beschlussfassung ausreichend Informationen vorliegen, um eine sachgerechte und ordnungsmäßige Entscheidung treffen zu können.

Bei kleineren Maßnahmen kann der angebotene Preis unter Umständen auch ohne weitere Angebote beurteilt werden. Der Verwalter muss Angebote auf Eignung und Wirtschaftlichkeit prüfen. Bei größeren Projekten können andere Erkenntnisquellen ausreichen, zum Beispiel die Beratung durch einen Architekten oder Sachverständigen. Auch besondere Dringlichkeit oder die fehlende Verfügbarkeit anderer Handwerksbetriebe kann gegen die Einholung zusätzlicher Angebote sprechen.

Eine WEG darf zudem berücksichtigen, dass ein Unternehmen bereits zuverlässig für die Gemeinschaft gearbeitet hat. Neben dem Preis können Qualität, Termintreue, Reaktionsgeschwindigkeit bei Mängeln und die Kenntnis der konkreten Wohnanlage sachliche Kriterien für die Beauftragung sein.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Zweitunfall bleibt für fiktive Abrechnung des Erstschadens ohne Bedeutung

Beitrag 12 · Stand Juli 2026

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob ein späterer zweiter Verkehrsunfall die fiktive Abrechnung eines bereits zuvor entstandenen Fahrzeugschadens beeinflusst. Im entschiedenen Fall war der Erstschaden auf Gutachtenbasis abgerechnet worden. Noch vor einer Reparatur erlitt das Fahrzeug einen weiteren Unfall und wurde danach erneut begutachtet und schließlich veräußert.

Die Versicherung des ersten Unfallgegners wollte die Zahlungen aus dem zweiten Schadensfall auf den ersten Anspruch anrechnen. Der BGH stellte demgegenüber klar, dass das weitere Schicksal des Fahrzeugs bei der fiktiven Schadensabrechnung grundsätzlich ohne Bedeutung bleibt. Leistungen wegen des Zweitunfalls sind daher nicht allein deshalb auf den Ersatzanspruch aus dem Erstunfall anzurechnen, weil der Geschädigte wirtschaftlich insgesamt besserstehen könnte.

Wegen auffälliger Unterschiede zwischen den in den Gutachten angesetzten Fahrzeugwerten verwies der BGH den konkreten Fall allerdings an das Berufungsgericht zurück. Die Grundsatzfrage zur fehlenden Anrechnung des Zweitschadens wurde damit dennoch deutlich beantwortet.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Alle Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen

Beitrag 13 · Stand Juli 2026

Einweg-Vapes enthalten elektrische Bauteile und Lithium-Ionen-Akkus und gehören deshalb nicht in den Restmüll oder in die Gelbe Tonne. Werden solche Akkus bei Sammlung oder Sortierung beschädigt, können sie sich stark erhitzen und Brände verursachen. Bereits zuvor waren Rückgaben unter anderem bei Wertstoffhöfen, Elektroaltgeräte-Sammelstellen und bestimmten größeren Handelsbetrieben möglich.

Seit dem 1. Juli 2026 muss grundsätzlich jede Verkaufsstelle, die Einweg-Vapes anbietet, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Pflicht betrifft damit nicht nur Fachgeschäfte, sondern beispielsweise auch Kioske, Tankstellen und Tabakläden.

Die Rückgabe ist nicht an den Kauf eines neuen Geräts gekoppelt. Verbraucher können alte Einweg-Vapes unabhängig davon abgeben, wo sie ursprünglich gekauft wurden. Händler sollten ihre Rücknahmeorganisation und die sichere Zwischenlagerung der Geräte entsprechend einrichten und ihr Personal über die neuen Pflichten informieren.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – Juli 2026

Hinweis

Die Beiträge informieren allgemein über ausgewählte Entwicklungen mit Informationsstand Juli 2026. Sie können eine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Kanzlei: www.steuerberater-pressler.de