Nach dem BFH wird ein volljähriges Kind nicht berücksichtigt, das die Berufsausbildung zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbricht. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
„Definition der Berufsausbildung“:
Nach dem BFH wird ein volljähriges Kind nicht berücksichtigt, das die Berufsausbildung zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbricht. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
„Definition der Berufsausbildung“:
Der Inhalt des Rundschreibens bzw. des Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.
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