In Steuer-Tipps für ALLE

Die Ermittlung der Angemessenheit und Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen an Empfänger im Ausland anhand des Pro-Kopf-Einkommens des jeweiligen Staates ist nicht zu beanstanden, weil die Lebensverhältnisse eines Staates dadurch realitätsgerecht abgebildet werden.
Durch den direkten Bezug zum Bruttoinlandsprodukt fließen vielfältige Faktoren in die Einordnung in eine Ländergruppe ein. Der Vergleich der nationalen Lebensverhältnisse ist durch das Pro-Kopf-Einkommen statt dem nationalstaatlichen Existenzminimum gewährleistet und führt nicht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis.
BFH 25.11.10, VI R 28/10