Verschmelzung kann Veräußerungsgewinn auslösen

Eine nicht den Wertverhältnissen entsprechende Verschmelzung kann anteilig zu einer nach § 17 EStG steuerbaren verdeckten Einlage zugunsten der gewährten Geschäftsanteile führen.

Das gilt, wenn das Kapital der aufnehmenden Gesellschaft um den Nominalwert der Anteile der übertragenden Kapitalgesellschaft erhöht wird und die natürliche Person sowohl an der übernehmenden wie auch an der übertragenden Kapitalgesellschaft maßgebend beteiligt ist.

Die verdeckte Einlage steht der Veräußerung von Anteilen gleich. Hierzu gehören auch Bezugsrechte, die aufgrund einer Kapitalerhöhung entstehen können.

BFH 9.11.10, IX R 24/09

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

06.04.2011 | Rubrik: | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Verschmelzung kann Veräußerungsgewinn auslösen«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1512

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich