Zuschläge für Nachtarbeit in Bäckerei sind vGA
Zuschläge, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zahlt, stellen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil sie durch das Gesellschaftsverhältnis mit veranlasst sind.
Dies gilt auch für eine Bäckerei-GmbH. Denn auch für diese Branche lässt sich nicht losgelöst von den jeweiligen Umständen die Frage beantworten, ob die Zuschläge ausschließlich betrieblich veranlasst sind.
BFH 12.10.10, I B 45/10
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28.03.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
