Wertpapiere im Betriebsvermögen

Die Zuordnung von Wertpapieren zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers ist problematisch. In anhängigen Revisionen geht es um die Frage, ob Wertpapiere bei Freiberuflern weder als notwendiges noch als gewillkürtes Betriebsvermögen gelten und ob diese Einstufung auch gilt, wenn die Papiere mit betrieblichen Mitteln angeschafft werden und der Liquiditätsreserve dienen und ab welcher Verlusthöhe eine Teilwert-AfA auf im Anlage- oder Umlaufvermögen gehaltene betriebliche Aktien zulässig ist.

FG Münster 9.7.10, 9 K 75/09 K, Revision unter I R 98/10 ; 31.8.10, 9 K 3466/09 K, G, Revision unter I R 89/10
FG Berlin-Brandenburg 23.4.08, 7 K 9382/05 B, Revision unter VIII R 19/08
FG Baden-Württemberg 11.10.07, 5 K 231/04, EFG 08, 438, Revision unter VIII R 1/08
FG Köln 25.9.08, 15 K 1235/04, EFG 09, 94 Revision unter VIII R 18/09; 1.3.07, 9 K 7050/02, EFG 07, 1159, Revision unter III R 31/07

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

29.06.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Wertpapiere im Betriebsvermögen«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1606

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich