Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften

Bei den FG Baden-Württemberg (9 K 1637/10) und Münster (6 K 607/11 F) sind Verfahren zum Werbungskostenabzug nach § 20 Abs. 9 EStG anhän¬gig. Hierbei geht es um die Frage, ob die Ungleichbehandlung im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer mit den anderen Einkunftsarten gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt. Die Finanzverwaltung lässt Einsprüche (noch) nicht ruhen, mit denen primär eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips geltend gemacht wird. Daher müssen Anleger mit Aufwendungen für die Geldanlage oberhalb von 801 EUR ihre Fälle selber offenhalten. In Hinsicht auf einen positiven Ausgang sind Kostenbelege aufzubewahren.

Verwandte Themen Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

OFD Rheinland 24.2.11, Kurzinfo ESt 8/2011

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

Stichworte:

22.07.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1621

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich