Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften
Bei den FG Baden-Württemberg (9 K 1637/10) und Münster (6 K 607/11 F) sind Verfahren zum Werbungskostenabzug nach § 20 Abs. 9 EStG anhän¬gig. Hierbei geht es um die Frage, ob die Ungleichbehandlung im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer mit den anderen Einkunftsarten gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt. Die Finanzverwaltung lässt Einsprüche (noch) nicht ruhen, mit denen primär eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips geltend gemacht wird. Daher müssen Anleger mit Aufwendungen für die Geldanlage oberhalb von 801 EUR ihre Fälle selber offenhalten. In Hinsicht auf einen positiven Ausgang sind Kostenbelege aufzubewahren.
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OFD Rheinland 24.2.11, Kurzinfo ESt 8/2011
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Stichworte: Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften
22.07.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
