Vorsteuerabzug bei Solaranlagen

Dem BFH liegen vier Revisionen zu Fotovoltaikanlagen vor. Dabei geht es um die Frage der Vorsteuer aus den Kosten für Dachinstallationskosten

  • Zur Erneuerung wegen Asbest (FG Rheinland-Pfalz 10.2.11, 6 K 2607/08, Revision unter XI R 10/11),
  • bei der Erweiterung eines Carport (FG Niedersachsen 21.12.09, 16 K 377/09, Revision unter XI R 21/10),
  • für Sanierung des Scheunendachs (FG Nürnberg 17.8.10, 2 K 952/2008, Revision unter XI R 29/10) und
  • die Errichtung eines Schuppens (FG München 27.7.09, 14 K 1164/07, Revision unter XI R 29/09).

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01.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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