Vorsteuerabzug bei Solaranlagen

  • die Erweiterung eines Carport, das selbst nicht unternehmerisch genutzt wird und
  • die Dachsanierung eines privaten Gebäudes, wenn nur auf einem Teil des Dachs eine Anlage montiert wird.

Verwandte Themen Einordnung von Solaranlagen, Vorsteuerabzug aus Einbau und Betrieb einer Solaranlage

FG Niedersachsen 21.12.09, 16 K 377/09, Revision unter XI R 21/10 FG Nürnberg 17.8.10, 2 K 952/2008, Revision unter XI R 29/10

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23.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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