Vorsteuerabzug bei Solaranlagen
- die Erweiterung eines Carport, das selbst nicht unternehmerisch genutzt wird und
- die Dachsanierung eines privaten Gebäudes, wenn nur auf einem Teil des Dachs eine Anlage montiert wird.
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FG Niedersachsen 21.12.09, 16 K 377/09, Revision unter XI R 21/10 FG Nürnberg 17.8.10, 2 K 952/2008, Revision unter XI R 29/10
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23.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
