für VERMIETER

Grunderwerbsteuer beim Hausbau könnte gegen EU-Recht verstoßen

Das Niedersächsische FG hat den EuGH mit der Frage angerufen, ob die Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer beim sog. einheitlichen Vertragswerk gegen das gemeinschaftsrechtliche Mehrfachbelastungsverbot verstoßen könnte.

FG Niedersachsen 2.4.08, 7 K 333/06, beim EuGH unter C-156/08,
Einheitliche Bemessungsgrundlage:
BFH 2.3.06, II R 47/04, BFH/NV 06, 1509; 23.8.06, II R 43/04, BFH/NV 07, 99
Umsatzsteuerpflichtige Grundstücksumsätze:
FinMin Nordrhein-Westfalen 1.2.08, S 4521 - 7 - V A 2
Niedersächsisches FinMin 10.1.08, S 4521 - 32 - 39 2
BFH 9.11.06, V R 9/04, BStBl II 06, 285

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Keine AfA im Jahr der Aufhebung eines Kaufvertrags

Die für die Inanspruchnahme von AfA notwendige Belastung mit Anschaf-fungskosten ist im Jahr der Rückgängigmachung der Anschaffung nicht mehr gegeben.

BFH 19.12.07, IX R 50/06
Grundsätze Rückabwicklung: LfSt Bayern 23.11.07, S 2256 - 33 St 32/St 33

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Keine Überschusserzielungsabsicht bei unbebauten Grundstücken

Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von bebauten Grundstücken und Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung davon auszugehen, dass ein Einnahmenüberschuss erwirtschaftet werden soll. Diese aus § 21 Abs. 1 Nr.1 EStG abgeleitete typisierende Annahme gilt aber nicht für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. Zur Anerkennung von Verlusten ist hier eine Prognoserechnung mit positivem Ergebnis über 30 Jahre notwendig.

Grundstück: BFH 28.11.07, IX R 9/06
Grundsatz: BFH 19.4.05, IX R 15/04, BStBl II 05, 754; 10.5.07, IX R 7/07, BStBl II 07, 873
BMF 8.10.04, IV C 3 - S 2253 - 91/04, BStBl I 04, 933

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Aufwand auch bei abgekürztem Vertragsweg als Werbungskosten abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut bekräftigt, dass Erhaltungsaufwendungen auch dann Werbungskosten für den Vermieter bei den Mieteinkünften sind, wenn sie auf einem Werkvertrag beruhen, den ein Dritter im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossen hat . Denn der abgekürzte Vertragsweg führt nicht zu Drittaufwand, den ein Vermieter wegen der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit nicht geltend machen kann, sondern zu eigenem Aufwand.

BFH-Urteil vom 15.01.2008, Az. IX R 45/07, DStR 2008, 495

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Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

Der BFH hat sich in zwei Urteilen mit Baumaßnahmen auf einem gemischt genutzten Grundstück beschäftigt und kommt in beiden Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Dämmung: BFH 25.9.07, IX R 43/06
Keller: BFH 25.9.07, IX R 28/07

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Steuerliche Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückskaufs

Der BFH hatte jüngst entschieden, dass die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts - etwa wegen Baumängeln - kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG darstellt.
Entgegen der früheren Verwaltungsauffassung fällt damit kein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe der rückgängig gemachten AfA an. Zu den Auswirkungen der Rückabwicklung bei den Mieteinkünften hat das Bayerische LfSt Stellung genommen.

Bayerisches LfSt 23.11.07, S 2256 - 33 St 32/St 33
BFH 27.6.06, IX R 47/04, BStBl II 07, 162

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Ortsübliche Marktmiete darf sich am unteren Rand vom Mietspiegel bewegen

Überlässt der Arbeitgeber seinen Angestellten Wohnungen zu Preisen innerhalb der Spanne des örtlichen Mietspiegels, liegt regelmäßig kein geldwerter Vorteil vor (s. AStW 06, 94). Denn jeder Mietzins innerhalb der Preisspanne kann die ortsübliche Miete und damit der übliche Endpreis am Abgabeort nach § 8 Abs. 2 EStG sein. Die Finanzverwaltung überträgt diese Urteilsgrundsätze aus Vereinfachungsgründen auch auf die verbilligte Vermietung von Wohnungen nach § 21 Abs. 2 EStG an Angehörige. Somit wird der Ansatz eines Wertes innerhalb der Mietpreisspanne im Regelfall nicht beanstandet, auch wenn es der niedrigste Betrag ist.
OFD Rheinland 17.12.07 Kurzinformation ESt Nr. 82/2007, DB 08, 91; BFH 17.8.05, IX R 10/05, BStBl II 06, 71

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