Verbindung zur Listenpreismethode

Laut BFH kann ein Unternehmer nicht vom Wert nach dem Listenpreis ausgehen und dann den prozentualen Abschlag für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten anhand der tatsächlichen Kosten ermitteln. Darüber hinaus ist die nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abzugsfähige Umsatzsteuer bei Anwendung der 1 %-Regel nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu ermitteln. Anhängig ist noch die Frage, ob die Bemessungsgrundlage für jeden einzelnen privat genutzten Pkw als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen ist.

Verfahrensbeitritt: BFH 28.4.10, VIII R 54/07
BFH 7.12.10, VIII R 54/07; 19.5.10, XI R 32/08
FG Münster 29.4.08, 6 K 2405/07 E,U, Revision unter XI R 7/10

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

09.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Verbindung zur Listenpreismethode«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1657

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich