Gebühr für verbindliche Auskunft ist verfassungsgemäß

Die Gebühr für eine verbindliche Auskunft verstößt nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg weder dem Grunde noch der Höhe nach gegen das Grundgesetz.

Sie verfolgt das Ziel, den hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand zu decken und gleicht den Vorteil dieser besonderen Dienstleistung aus.
Die mit der Auskunft ver-bundene Planungs- und Rechtssicherheit ist ein besonderer Vorteil, an den der Staat die Gebührenpflicht knüpfen darf, was auch international nicht unüblich ist. Zudem führt die Verbindlichkeit der Auskunft zu einer Selbstbindung der Finanzverwaltung.

FG Baden-Württemberg 20.5.08, 1 K 46/07

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04.08.2008 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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