Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung tritt zum 1.7.2008 in Kraft und sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 1,95 v.H. vor.
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz BT Drs. 16/7439
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Mit der Einräumung einer Unterbeteiligung an Gesellschaftsanteilen wird noch kein Vermögensgegenstand zugewendet, der schenkungsteuerpflichtig ist.
BFH 16.1.08, II R 10/06, 22.8.07, II R 33/06, BStBl II 08, 28; 28.6.07, II R 21/05, BStBl II 07, 669
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Unternehmen müssen den Antrag auf Erstattung ihrer 2007 gezahlten ausländischen Umsatzsteuer bis zum 30.6.2008 bei der jeweiligen ausländischen Behörde stellen.
OFD Karlsruhe 29.2.08, S 7359S 7056
FG Köln 21.2.08; 2 K 736/07; 2 K 754/04
BFH 18.1.07, V R 22/05, V R 23/05, BStBl II 07, 426, 430
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In zwei Urteilen zu Rechnungen von Kurierfahrern und Unternehmen mit Scheinadressen verneint der BFH den Vorsteuerabzug.
Briefkasten-Firmen:
BFH 6.12.07, V R 61/05, DB 08, 853, V R 48/04,
EuGH 28.6.07, C-73/06,
Subunternehmer:
FG Köln 18.10.07, 10 K 6376/03,
FG München 25.11.05, 8 K 1197/03, EFG 06, 409
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Erbringt der Arbeitgeber an sein Personal Leistungen aufgrund des Dienstverhältnisses gegen ein nicht kostendeckendes Entgelt, sind diese Leistungen mit den hierfür entstandenen Kosten zu versteuern.
BFH 15.11.07, V R 15/06, DStR 08, 817
EuGH 20.1.05, C-412/03, BFH/NV 05, 90; 16.10.97, C-258/95, UR 98, 61
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Der BFH hat in vier Urteilen die Verpflichtung eines Unternehmers zum Nachweis der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung konkretisiert.
Die Urteile ergingen im Anschluss an die EuGH-Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit Buch- und Belegnachweise notwendig sind, um die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung detailliert nachzuweisen. Dabei ist die Verpflichtung, innergemeinschaftliche Lieferungen nach Maßgabe der §§ 17a bis 17c UStDV nachzuweisen, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Buchnachweis: BFH 8.11.07, V R 71/05, DStR 08, 718, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 081048; V R 72/05, DStR 08, 716, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 081049; V R 26/05, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 081214; 6.12.07, V R 59/03, DStR 08, 819, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 080412
EuGH 27.9.07, C-409/04, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 080002
Betrag: EuGH 21.2.08, C-271/06, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 080801
BFH 2.3.06, V R 7/03, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 061889
BMF 30.1.08, IV A 6 - S 7131/07/0001
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Der BFH hat sich in einem Urteil zur Inanspruchnahme einer Ansparrücklage zu drei Sachverhalten geäußert.
Der Tenor ist auch für den seit 2007 geltenden Investitionsabzugsbetrag maßgebend.
BFH 29.11.07, IV R 82/05, DStR 08, 814
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Erzielen Unternehmen ihren Gewinn aus der Wertsteigerung von Beteiligungen, entstehen oftmals im Vorfeld Aufwendungen, die mit der späteren Anteilsveräußerung zusammenhängen. So fallen beispielsweise Wertgutachten oder Beratungskosten in Jahren an, die vom Zeitpunkt der tat-sächlichen Veräußerung abweichen. Dieser Aufwand mindert den Verkaufsgewinn. Der hieraus resultierende Saldo stellt dann mit 5 v.H. das steuerpflichtige Einkommen dar.
BMF 13.3.08, IV B 7 - S 2750-a/07/0002, DB 08, 670
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Erwirbt eine GmbH ein Einzelunternehmen von Angehörigen eines Gesellschafters, ist eine dabei für einen Firmenwert geleistete Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn ...
FG Berlin-Brandenburg 12.12.07, 12 K 8179/04 B
BFH 27.3.01, I R 42/00, BStBl II 01, 771
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Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen und privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, hat der Steuerpflichtige grundsätzlich ein Wahlrecht. Er kann die Investitionszuschüsse als Betriebseinnahmen erfassen oder erfolgsneutral von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Wirtschaftsguts abziehen.
BFH 29.11.07, IV R 81/05
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