Umsatztantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer widersprechen grundsätzlich dem Gewinnstreben der GmbH, weil sie das Risiko einer Gewinnabsaugung beinhalten. Daher sind sie regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen. Eine umsatzbezogene Zusatzvergütung ist ausnahmsweise anzuerkennen, wenn die hiermit angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre. Das gilt etwa in einer ertragsschwachen Aufbauphase. Ansonsten stellen Umsatzprovisionenen auch dann eine vGA dar, wenn die Vergütung nur für die selbst abgeschlossenen Geschäfte geleistet wird.
BFH 12.10.10, I B 70/10
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21.06.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
