Umsatztantieme für Geschäftsführer ist eine vGA

Die Vereinbarung von Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer steht grundsätzlich dem eigenen Gewinnstreben der GmbH entgegen, da sie mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden ist. Daher handelt es sich regelmäßig um verdeckte Gewinnausschüttungen.

Eine umsatzbezogene Zusatzvergütung kann ausnahmsweise anzuerkennen sein, wenn die angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre, etwa in einer ertragsschwachen Aufbauphase des Unternehmens.

Auch die an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Umsatzprovisionen stellen in der Regel eine vGA dar, wenn sie weder zeitlich noch der Höhe nach beschränkt sind. Das gilt auch dann, wenn die Provisionen nur für die von ihm selbst abgeschlossenen Geschäfte geleistet werden.

BFH 12.10.10, I B 70/10

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

31.03.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Umsatztantieme für Geschäftsführer ist eine vGA«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1469

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich