Umsatztantieme für Geschäftsführer ist eine vGA
Die Vereinbarung von Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer steht grundsätzlich dem eigenen Gewinnstreben der GmbH entgegen, da sie mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden ist. Daher handelt es sich regelmäßig um verdeckte Gewinnausschüttungen.
Eine umsatzbezogene Zusatzvergütung kann ausnahmsweise anzuerkennen sein, wenn die angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre, etwa in einer ertragsschwachen Aufbauphase des Unternehmens.
Auch die an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Umsatzprovisionen stellen in der Regel eine vGA dar, wenn sie weder zeitlich noch der Höhe nach beschränkt sind. Das gilt auch dann, wenn die Provisionen nur für die von ihm selbst abgeschlossenen Geschäfte geleistet werden.
BFH 12.10.10, I B 70/10
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31.03.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
