Umsätze aus Geldspielautomaten sind nicht steuerfrei

Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten sind nicht nach § 4 Nr. 9b UStG steuerfrei.

Diese Vorschrift verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen das Grundgesetz. Mit dieser Anschlussentscheidung an ein EuGH-Urteil ist vom BFH nun endgültig geklärt, dass Geldspielautomatenumsätze seit dem 6.5.2006 steuerpflichtig sind und als Bemessungsgrundlage die Kasseninhalte abzüglich darin enthaltener Umsatzsteuer gelten.

BFH 10.11.10, XI R 79/07

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08.04.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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