Umfang der begünstigten Dienstleistungen
Zum Steuerabzug ist noch die Frage zu im Haushalt oder über eine Gehaltspauschale erbrachten Leistungen sowie zur erstmaligen Gartengestaltung offen. Viele andere Sachverhalte hat der BFH mittlerweile entschieden. Sowohl die Verwaltung als auch die FG Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Münster lehnen die Verdopplung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen aufgrund einer „Gesetzespanne" schon für 2008 ab.
Da der BFH hierzu die Revision zugelassen hat, können Einsprüche ruhen.
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BFH 29.7.10, VI R 60/09; 5.3.09, VI R 43/08, BFH/NV 09, 1113; 29.1.09, VI R 28/08; VI R 44/08; 20.11.08, VI R 14/08; VI R 22/08; 1.2.07, VI R 74/05, BFH/NV 07, 900
FG Niedersachen 15.4.10, 14 K 60/09, Revision unter VI R 67/10; 23.2.10, 16 K 422/09, Revision unter VI R 18/10
FG Rheinland-Pfalz 1.7.10, 4 K 2708/07, Revision unter VI R 61/10; 26.1.10, 3 K 2002/09, Revision unter VI R 65/10
FG Münster 11.12.09, 10 V 4132/09 E
OFD Koblenz 14.10.09, S 2296 b A - St 32 3
BMF 15.2.10, IV C 4 - S 2296-b/07/0003
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Stichworte: Dienstleistungen
06.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
