Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung
Eine Teilwert-AfA auf eine 100 %ige Beteiligung kommt auch bei fortwährend negativer Ertragslage nicht in Betracht, wenn die Vermögenswerte der Beteiligung positiv sind und sich ihre funktionale Bedeutung im Unternehmensverbund für das Gesamtunternehmen als wichtig darstellt.
FG Rheinland-Pfalz 15.11.10, 5 K 2737/06, Revision unter IV R 6/11
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18.06.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
