Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Über das Jahressteuergesetz 2010 stellen Zinsen auf Steuererstattungen als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG in allen offenen Fällen Kapitaleinnahmen dar.

Diese rückwirkend angeordnete Besteuerung ist nach Meinung des FG Münster verfassungsgemäß, denn der Gesetzgeber hatte mit der Neuregelung lediglich eine Gesetzeslage geschaffen, die vor dem BFH-Urteil der gefestigten Rechtsprechung und Rechtspraxis entspricht.

Es besteht keine gesetzgeberische Pflicht zur Herstellung eines korrespondierenden Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen nach § 233a AO.

FG Münster 16.12.10, 5 K 3626/03 E, Revision unter VIII R 1/11

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

05.04.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Steuerpflicht von Erstattungszinsen«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1466

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich