Steuerfreier Sachbezug bei Gutscheinen
Sachzuwendungen bis zur Freigrenze von 44 EUR im Monat bleiben steuerfrei. Kann der Arbeitnehmer nur die Sache selbst beanspruchen, kommt nach Auffassung des BFH eine Steuerbefreiung für Sachbezü¬ge in Betracht. Offen ist noch, ob die Überlassung einer Tankkarte mit maximalem Gesamtwert unter den Sachbezug fällt.
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BFH 11.11.10, VI R 21/09; VI R 41/10; 10.3.10, VI R 36/08
FG Niedersachsen 20.9.07, 11 K 64/07, Revision unter VI R 26/08
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Stichworte: Sachbezug bei Gutscheinen
20.07.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
