Wechselseitige Vermietung ist Gestaltungsmissbrauch

Vermieten sich Kind und Eltern gegenseitig ihre Eigentumswohnungen, ist dies als unangemessen zu beurteilen, wenn keine wirtschaftlichen und auch keine sonstigen nichtsteuerlichen Gründe vorliegen. Ein solcher Vorgang dient lediglich der Minderung der Einkommensteuerbelastung innerhalb der Familie. Unter fremden Dritten würde der Eigentümer einer Wohnung diese nicht vermieten und zugleich von seinem Mieter dessen Eigentumswohnung anmieten.

FG Münster 20.1.10, 10 K 5155/05

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18.08.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER, für VERMIETER | 0 Kommentare

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