Verzicht auf Mietnebenkosten ist geldwerter Vorteil
Verlangt der Arbeitgeber bei der Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer keine Umlage für Grundsteuer, Versicherung oder Straßenreinigung, liegt als verbilligte Wohnungsüberlassung ein geldwerter Vorteil selbst dann vor, wenn die Nebenkosten bei Fremdmietern ebenfalls nicht erhoben werden. Eine Veranlassung aus dem Dienstverhältnis kann nur dann nicht mehr angenommen werden, wenn der Arbeitgeber Wohnungen in nicht unerheblichem Umfang zu rund 30 % auch Fremden unter dem ortsüblichen Preis vermietet. Für die Berechnung dieses Anteils sind auch ehemalige Arbeitnehmer, Rentner und überlebende Ehegatten mit einzubeziehen. Denn als Einkünfte gelten auch Vorteile aus einer ehemaligen Tätigkeit als Arbeitnehmer, selbst wenn sie als Rechtsnachfolger zufließen.
FG Düsseldorf 5.11.09, 11 K 4662/06 L, Revision unter VI R 65/09,
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17.08.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare
