Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst können bei der Veranlagung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erfasst werden. Von den Einnahmen können an den Dienstherrn abgeführte Beträge sowie die einzelnen nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen werden. Das gilt unabhängig von ihrer Höhe. Die bisherige betragsmäßige Begrenzung wird aufgehoben

FinMin Baden-Württemberg 15.7.09,
S 233.7/7; 2.3.09, 3 - S 2337/07

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11.01.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare

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