Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen seiner Arbeitnehmer, führt dies bei einer Nettolohnvereinbarung zu Arbeitslohn. Diese bei ausländischen Angestellten übliche Vereinbarung liegt nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Bei Übernahme der Kosten treten diese gegenüber dem offenkundigen eigenen Interesse der ausländischen Arbeitnehmer zumindest nicht evident hervor.
BFH 21.1.10, V R 2/08
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20.09.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare
