Schuldübernahme ist keine außergewöhnliche Belastung

Die Schulden eines erwachsenen Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen für die zahlenden Eltern.

FG Rheinland-Pfalz 3.11.09, 6 K 1358/08

Ein gesellschaftlicher Zwang zur Übernahme von Verbindlichkeiten volljähriger Kinder durch die Eltern besteht in der Regel nicht.

Es fehlt die rechtliche Verpflichtung, für diese Schulden aufzukommen. Eltern haben ihren Kindern gegenüber zwar angemessenen Unterhalt zu zahlen. Diese Unterhaltspflicht entfällt aber dann, wenn ein volljähriges Kind eine selbstständige Lebensstellung erreicht hat.

Die Allgemeinheit erwartet nicht, dass Eltern derartige Schulden für ihr über einen eigenen Hausstand verfügendes volljähriges Kind begleichen würden.

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18.02.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare

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