Private Pkw-Nutzung bei Durchschnittssatz-Besteuerung

Ermittelt ein Landwirt die private Pkw-Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung und pauschaliert er die Umsatzsteuer nach § 24 UStG, ist die Nutzungsentnahme nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis, sodass es auf die Höhe und die Zusammensetzung der tatsächlich entstandenen Selbstkosten ebenso wenig ankommt, wie auf die Frage, ob die Umsatzsteuer Bestandteil dieser Kosten ist.

BFH 3.2.10, IV R 45/07

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

16.09.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Private Pkw-Nutzung bei Durchschnittssatz-Besteuerung «,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1259

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich