Liebhaberei bei nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeit

Eine als Nebenberuf ausgeübte künstlerische Tätigkeit ist als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei anzusehen, wenn der Künstler über Jahre hinweg Verluste erzielt, nur an wenigen Ausstellungen teilnimmt und sich auch ansonsten nicht aktiv um Absatzmöglichkeiten bemüht.


Quelle
FG München 9.10.09, 7 K 1731/07,
FG München 4.10.06, 1 K 2381/04, rkr.
BFH 23.5.07, X R 33/04; 6.3.03, XI R 46/01, BStBl II 03, 602

In seinem Urteil geht das FG München auf die Besonderheiten bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei freiberuflichen Künstlern ein, sobald die typische Anlaufzeit mit Verlusten abgelaufen ist. Insbesondere die folgenden Kriterien sind in die Prüfung einzubeziehen:

  • Art der künstlerischen Berufsausbildung und des erreichten Ausbildungsabschlusses,
  • Künstlerische Tätigkeit als alleinige Existenzgrundlage des Freiberuflers und seiner Familie,
  • Berufstypische professionelle Vermarktung (z.B. regelmäßige Teilnahme an Ausstellungen),
  • Besondere betriebliche Einrichtungen wie z.B. ein Atelier
  • Erwähnung in einschlägiger Literatur,
  • Erzielung gelegentlicher Überschüsse sowie
  • Schaffung von Werken, die bei entsprechender Marktnachfrage verkauft werden können.

Steuertipp: Gegen eine Gewinnerzielungsabsicht spricht vor allem, dass ein anderer Beruf die Existenzgrundlage bildet und überhaupt erst das Kompensieren der Verluste aus der künstlerischen Betätigung ermöglicht. In diesen Fällen liegt es nahe, dass sich ein Freiberufler aus persönlichen Motiven und nicht in Gewinnerzielungsabsicht künstlerisch betätigt.

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

21.06.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Liebhaberei bei nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeit«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1112

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2010, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich