Liebhaberei auch bei den Lohneinkünften möglich

Auch eine nichtselbstständige Tätigkeit kann ohne Einkunftserzielungsabsicht ausgeübt werden.

Als Liebhaberei sind die Einkünfte dann einkommensteuerrechtlich unbeachtlich und die vorweggenommenen Werbungskosten aus dieser Tätigkeit bleiben damit wirkungslos.

Um festzustellen, ob der Arbeitnehmer mit seiner Tätigkeit einen Überschuss erzielen will, ist eine Totalüberschussprognose über das einzelne Dienstverhältnis zu erstellen. Zu den Einnahmen zählen Gehalt, weitere Lohnbestandteile, Ruhegehalt und die Hinterbliebenenversorgung des Ehegatten. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Tätigkeiten, die sich anschließen könnten, dürfen nicht berücksichtigt werden.

BFH 28.8.08, VI R 50/06

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

31.03.2009 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Liebhaberei auch bei den Lohneinkünften möglich«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/531

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich