Keine doppelte Haushaltsführung beim Soldat

Erhält ein Angehöriger der Bundeswehr während eines Auslandseinsatzes kostenlos Unterkunft von seinem Dienstherrn, kommt keine steuermindernde Berücksichtigung von pauschalen Unterkunftskosten in Betracht, weil der Soldat hiermit gar nicht belastet ist. Damit scheidet ein Werbungskostenabzug schon dem Grunde nach aus.

FG Berlin-Brandenburg 4.12.09, 9 K 9161/07

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15.08.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare

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