Doppelter Haushalt bei einem Alleinstehenden

Steht dem Arbeitnehmer im Haus der Mutter die Küche nur zur Mitbenutzung zur Verfügung, kann er dort dennoch einen eigenen Hausstand unterhalten, wenn er nicht in den Haushalt der Mutter eingegliedert ist und er sich in den überlassenen Räumen bis auf arbeitsbedingte Abwesenheit auch tatsächlich aufhält.

BFH 30.7.09, VI R 13/08

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

07.05.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Doppelter Haushalt bei einem Alleinstehenden«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1058

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich