Abzug von Vorsorgeaufwand beim BVerfG
Nach mehreren BFH-Urteilen zur steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sind diese lediglich in beschränktem Umfang abzugsfähige Sonderausgaben. Gegen diese Entscheidungen wurden inzwischen Verfassungsbeschwerden eingelegt. Hierbei geht es um die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes, wonach die nachgelagerte Besteuerung seit 2005 Renten zunehmend in voller Höhe erfasst, während zuvor geleistete Beiträge nur eingeschränkt als Vorsorgeaufwand abziehbar sind.
BFH 9.12.09, X R 28/07, 18.11.09, X R 34/07; X R 6/08; X R 9/07; X R 45/07; beim BVerfG unter 2 BvR 288/10
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15.08.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER | 0 Kommentare
