für ARBEITNEHMER

Strafverteidigungskosten nur bei beruflichem Anlass abziehbar

Strafverteidigungskosten können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein.

Dies setzt aber voraus, dass ...

FG Hamburg 17.12.10, 6 K 126/10, rkr.
BFH 18.10.07, VI R 42/04; 12.6.02, XI R 35/01, BFH/NV 02, 1441

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Widerlegung des Anscheinsbeweises zur Privatnutzung eines Firmen-Pkw

Ob ein betrieblicher Pkw auch privat mitbenutzt wird, beurteilt sich nach den Grundsätzen über den Anscheinsbeweis.

Danach gilt:

FG Hessen 10.2.11, 3 K 1679/10
BMF 18.11.09, IV C 6 - S 2177/07/10004, BStBl I 09, 1326

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Angemessenheit der Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung

Damit die Mietkosten der Zweitwohnung als Werbungskosten abgezogen werden können, dürfen sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60-m2-Wohnung nicht überschreiten.

Das FG Nürnberg befasste sich nun mit der Frage, ob ausnahmsweise auch die Kosten einer größeren Zweitwohnung anerkannt werden können.

Der Steuerpflichtige hatte sie im Vorgriff auf einen späteren Familienhauptsitz ausgewählt. Das FG ließ dieses Motiv jedoch nicht gelten. Der Abzug bei doppelter Haushaltsführung diente nämlich nicht dazu, dem Steuerpflichtigen einen Familiennachzug zu ermöglichen.


FG Nürnberg 21.7.10, 6 K 428/10, Revision unter VI R 2/11,
BFH 9.8.07, VI R 10/06, BStBl II 07, 820; 9.8.07, VI R 24/05, BFH/NV 07, 2272

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Kilometerpauschale von 0,30 EUR ist bei Reisekosten hoch genug

In einigen Bundesländern wurde die pauschale Wegstreckenentschädigung für öffentlich Bedienstete ab 2009 auf 35 Cent pro Kilometer erhöht.

Diese Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 EStG führt nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg zu keiner Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft, die nach § 3 Nr. 16 EStG nur 30 Cent steuerfrei erhalten.

FG Baden-Württemberg 22.10.10, 10 K 1768/10
BFH 15.3.11, VI B 145/10

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Verkaufsverluste aus Arbeitgeberbeteiligungen

Kursverluste des Arbeitnehmers aus der Veräußerung von Arbeitgeberaktien stellen in der Regel auch dann keine Werbungskosten aus nicht selbstständiger Arbeit dar, wenn sie in einem Sperrdepot hinterlegt waren.

FG Nürnberg 22.10.10, 1 K 1846/2007
BFH 17.6.09, VI R 69/06, BStBl II 10, 69; 5.4.06, IX R 111/00, BStBl II 06, 654
BMF 8.12.09, IV C 5 - S 2347/09/10002, BStBl I 09, 1513, Tz. 1.6

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Aufteilung der Aufwendungen für Fachliteratur

Zu den Arbeitsmitteln können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn die Literatur beispielsweise bei Lehrern überwiegend beruflich genutzt wird.

Dabei ist die Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel nach Auffassung des BFH nicht ausschließlich danach zu bestimmen....

BFH 20.5.10, VI R 53/09,
BFH 24.9.09, IV R 20/07, BFH/NV 10, 20
BMF 6.7.10, IV C 3 - S 2227/07/10003 : 002, BStBl I 10, 614

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Verpflegungsaufwand bei doppelter Haushaltsführung

Der BFH hat sich in zwei neueren Entscheidungen damit beschäftigt, wann und für welchen Zeitraum die Verpflegungspauschale im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung angesetzt werden kann.

Ort: BFH 8.7.10, VI R 15/09
BFH 16.11.05, VI R 12/04, BStBl II 06, 267
Zeitraum: BFH 8.7.10, VI R 10/08; BFH 8.7.10, VI R 11/08

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Kein häusliches Arbeitszimmer ohne typische Büroausstattung

Das FG Köln beschäftigte sich anlässlich eines Übungsraums bei einem Musiker mit der Frage, wann kein häusliches Arbeitszimmer mehr vorliegt.

Nach der Definition des BFH ist das heimische Büro ...

FG Köln 13.10.10, 9 K 3882/09
BFH 18.8.05, VI R 39/04, BStBl II 06, 428; 22.11.06, X R 1/05, BStBl II 07, 304

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Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Die Abzugsbeschränkung fürs heimische Büro greift dann nicht, wenn es baulich vom Wohnbereich getrennt ist und nur über ein auch von fremden Personen genutztes Treppenhaus erreicht werden kann.

FG Köln 9.9.10, 10 K 944/06,
BFH 13.11.02, VI R 164/00, BStBl II 03, 350
FG Baden Württemberg 15.5.09, 10 K 3583/08, EFG 10, Revision unter VIII R 7/10

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Neue Umzugskostenpauschalen ab Januar 2010

Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen für die sonstigen Umzugskosten (z.B. Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in der bisherigen Wohnung) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten je Kind erhöht.

Die erhöhten Werte gelten für alle Umzüge, die ab dem 1.1.2010 beendet werden.

BMF-Schreiben vom 11.10.2010, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007

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Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung

Der auf die ersten drei Monate begrenzte Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß.

BFH-Urteil vom 8.7.2010, Az. VI R 10/08

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Keine Steuerermäßigung bei Auszahlung in mehreren Jahren

Wird eine Entschädigung in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen ausgezahlt, scheidet grundsätzlich in sämtlichen Jahren die Tarifermäßigung nach § 34 EStG aus, auch wenn sich ein Progressionsnachteil ergibt.

Der Zweck der Regelung besteht nämlich darin, die zu begünstigenden Einkünfte zusammengeballt zu erfassen.

Von dieser Grundregel hatte der BFH jüngst zwar eine Ausnahme gemacht, wenn eine geringfügige Teilleistung in einem anderen Jahr erfolgt oder aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Zusatzleistungen gewährt werden. Diese Leistung darf aber betragsmäßig nur eine Ergänzung zur Hauptzahlung bilden, diese also bei weitem nicht erreichen.

BFH 11.5.10, IX R 39/09
BFH 25.8.09, IX R 11/09; 21.1.04, XI R 40/02
FG Köln 14.7.10, 10 K 4061/09; 9.3.10, 8 K 972/08, Revision unter IX R 20/10

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Öffnungsklausel gilt nicht für Anwartschaft auf Beamtenversorgung

Für die Prüfung, welche Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, können nur die tatsächlich geleisteten Beiträge einbezogen werden.

Daher bleiben Versorgungsanwartschaften eines Beamten unberücksichtigt.

Der BFH bekräftigt jetzt erneut, dass die Regelungen zum Alterseinkünftegesetz sowohl im Hin-blick auf ihre endgültige Ausgestaltung als auch in Bezug auf die getroffene Übergangsregelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

Daher müssen nach dem Wortlaut der Öffnungsklausel keine fiktiven Beiträge zur Beamtenversorgung berücksichtigt werden.

BFH 18.5.10, X R 29/09
BFH 19.1.10, X R 53/08; 4.2.10, X R 52/08

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