Vermietung und Reinigung sind getrennte Leistungen
Die Reinigung von Gemeinschaftsräumen eines Mietshauses ist eine selbstständige steuerpflichtige Leistung, die zusätzlich zur Vermietung erbracht wird. Es handelt sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung. Beide Umsätze sind voneinander trennbar, soweit der Mieter die Möglichkeit hat, mit einem Dritten einen selbstständigen Vertrag über die Reinigung der Gemeinschaftsräume abzuschließen. Die Reinigung ist somit kein zwingender Teil der Vermietung. Sie unterliegt daher der Umsatzsteuer.
EuGH 11.6.09, C-572/07
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28.10.2009 | Rubrik: für VERMIETER | 0 Kommentare
