Mietausfälle 2010: Frist für den Antrag auf Grundsteuererlass endet am 31.3.2011
Blieben die Mieteinnahmen in 2010 hinter den Erwartungen zurück, können Vermieter eventuell Grundsteuer sparen. Bei Mietausfällen besteht nämlich die Möglichkeit, einen Antrag auf teilweisen Erlass der Grundsteuer zu stellen.
Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 vorgesehen.
Für Mietausfälle in 2010 muss der Antrag bis zum 31.3.2011 gestellt werden. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.
06.02.2011 | Rubrik: für VERMIETER | 0 Kommentare
