Degressive AfA bei Auslandsimmobilien

Die degressive AfA gilt auch für Domizile im EU-Ausland, da der Ausschluss gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Über die Steuerstundung kommt es bei Inlandsimmobilien zu einem Liquiditätsvorteil, der Investoren davon abhalten könnte, Grundbesitz im Ausland zu erwerben. Der Urteilstenor lässt sich bei Bauantrag oder Kaufvertrag vor 2006 in offenen Steuerbescheiden verwenden, je nach DBA-Regel über den Progressionsvorbehalt oder zur Minderung der Mieteinkünfte.

EuGH 15.10.09, C-35/08

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12.02.2010 | Rubrik: für VERMIETER | 0 Kommentare

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