Degressive AfA bei Auslandsimmobilien
Die degressive AfA gilt auch für Domizile im EU-Ausland, da der Ausschluss gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Über die Steuerstundung kommt es bei Inlandsimmobilien zu einem Liquiditätsvorteil, der Investoren davon abhalten könnte, Grundbesitz im Ausland zu erwerben. Der Urteilstenor lässt sich bei Bauantrag oder Kaufvertrag vor 2006 in offenen Steuerbescheiden verwenden, je nach DBA-Regel über den Progressionsvorbehalt oder zur Minderung der Mieteinkünfte.
EuGH 15.10.09, C-35/08
Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.
12.02.2010 | Rubrik: für VERMIETER | 0 Kommentare
