Zweifel an Steuerpflicht beim Forderungskauf unter Wert
Der BFH stellt dem EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen die Frage, ob der Käufer mit dem Erwerb zahlungsgestörter Forderungen an die Bank als Verkäufer umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Zwar werden hier wie bei einer steuerpflichtigen Inkassoleistung Forderungen durch den Erwerber eingezogen. Zweifelhaft ist aber, ob der Erwerber an die Bank eine Leistung gegen Entgelt erbringt, weil eine hohe Differenz zwischen Kaufpreis und Forderungsnennwert besteht. Die damit dokumentierte Risikoübernahme könnte auch eine nicht steuerbare oder steuerfreie Tätigkeit darstellen.
BFH 10.12.09, V R 18/08
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18.08.2010 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare
