Weitere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sollen ab dem 1.1.2009 drei Maßnahmen eingeführt werden:

  1. Jeder Arbeitgeber muss neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung melden. Bisher mussten die Meldungen über neu eingestellte Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn, abgegeben werden.
  2. Außerdem wird die Pflicht des Arbeitnehmers, Personaldokumente mitzuführen und vorzulegen, erheblich ausgeweitet. Sie bleibt aber auf die Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung besteht, beschränkt.
  3. Die Rentenversicherung soll in Zukunft für den eindeutigen Personenabgleich mit den Versichertenkonten alle Anschriftenänderungen sowie Meldungen über Geburten und Sterbefälle von den Meldeämtern erhalten.

Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz-buch und anderer Gesetze 7.10.08, BT Drs. 16/10448

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29.12.2008 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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