Vorsteueraufteilung nach Umsatz entspricht EU-Recht

Entfallen Vorsteuerbeträge auf die Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes, müssen diese nicht nach dem Flächenschlüssel aufgeteilt werden, sondern können auch nach dem Verhältnis der jeweiligen Umsätze zueinander berechnet werden. Damit hält das FG Münster wie bereits zuvor das FG Niedersachsen den Ausschluss der Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel für ¬europarechtswidrig, sodass sich Unternehmer auf das günstigere EU-Recht berufen ¬können. Hiergegen ist eine Revision anhängig.

FG Münster 8.12.09, 15 K 5079/05 U, 15 K 1271/06 U; FG Niedersachsen 23.4.09, 16 K 271/06, Revision unter V R 19/09

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16.05.2010 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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