Verlust bei Verkauf kurz zuvor geschenkter GmbH-Anteile

Schenkt ein wesentlich beteiligter Vater seinem Sohn GmbH-Anteile, die das Kind postwendend am nächsten Tag an eine Gesellschaft verkauft, an der es beteiligt ist, erhöhen die ehemaligen Anschaffungskosten des Vaters beim Sohn den Veräußerungsverlust, da der Verlust auch durch den Vater hätte geltend gemacht werden können. Ein Gestaltungsmissbrauch ist insoweit nicht gegeben. § 42 AO läuft ins Leere, wenn der Vorbesitzer anstelle des Beschenkten den Verlust selbst hätte geltend machen können.

FG München 15.12.09, 2 K 2608/06

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19.09.2010 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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