Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht

Ende März ist gegen den elektronischen Entgeltnachweis (das sogenannte ELENA-Verfahren) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.

Organisiert wurde die Massenbeschwerde von einer Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation, die in Karlsruhe Aktenordner mit rund 22.000 Vollmachten der Bürger abgegeben hat.

FoeBuD e.V.: Information vom 30.3.2010

Durch das ELENA-Verfahren werden seit 2010 jeden Monat persönliche und teilweise hochsensible Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle gemeldet. Wenn 2012 der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die Daten für die Bewilligung von Anträgen auf Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld oder Wohngeld unter Einsatz von Signaturkarten abgefragt werden.

Viele Datenschützer befürchten Sicherheitslücken und wollen demzufolge eine Löschung der Datenbank erreichen. Rückenwind erhalten sie durch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Ausgestaltung für verfassungswidrig hält.

Näheres zum ELENA-Verfahren erfahren Sie hier.

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

08.06.2010 | Rubrik: für ARBEITNEHMER, für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1089

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich