Übernahme der Anwaltsbeiträge durch den Arbeitgeber
Die Übernahme von Berufshaftpflichtversicherungsbeiträgen angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn.
SenFin Berlin 22.7.10, III B - S 2332 - 3/2008
BFH 26.7.07, VI R 64/06, BStBl II 07, 892
In der Praxis erfolgt die Absicherung über die Mindestdeckung hinaus regelmäßig durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht- oder Gruppenversicherung.
Diese Beiträge sind nach dem Beschluss der Länderfinanzbehörden für die insgesamt abgeschlossene Police für die Ermittlung des auf den einzelnen angestellten Anwalts entfallenden Arbeitslohn nach Köpfen zu verteilen.
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01.11.2010 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare
