Keine Übernachtungspauschalen als Betriebsausgaben

Über R 9.7 Abs. 2 LStR wurde die Möglichkeit gestrichen, ab 2008 Übernachtungspauschalen als Werbungskosten abzuziehen.

Dies gilt bei der Berücksichtigung von Übernachtungskosten auf Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgaben gleichermaßen, da R 4.12 Abs. 2 EStR auf die lohnsteuerlichen Regelungen verweist.

Damit sind nur die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen.

Bayerisches LfSt 16.5.08, S 2145.2.1-2 St 32/St 33

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11.08.2008 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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