Neuer Vordruck eines Umsatzsteuerheftes

Das BMF hat das neue Muster des Umsatzsteuerheftes veröffentlicht.

Das Formular USt 1 G ist dabei ab sofort zu verwenden, die bisherigen Vordrucke können allerdings noch aufgebraucht werden.

Unternehmer ohne gewerbliche Niederlassung oder mit Haustürgeschäften sind hierzu verpflichtet.

Befreit waren bislang gemäß § 68 Abs. 1 UStDV Unternehmer mit einer gewerblichen Niederlassung und ordnungsmäßigen Aufzeichnungen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Durchschnittsbesteuerung und Zeitungshändler. Die Befreiung wird über das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz auf Unternehmer erweitert, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen.

BMF 2.2.09, IV B 9 - S 7532/08/10005

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

18.04.2009 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Neuer Vordruck eines Umsatzsteuerheftes«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/572

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich