Neuer Vordruck eines Umsatzsteuerheftes
Das BMF hat das neue Muster des Umsatzsteuerheftes veröffentlicht.
Das Formular USt 1 G ist dabei ab sofort zu verwenden, die bisherigen Vordrucke können allerdings noch aufgebraucht werden.
Unternehmer ohne gewerbliche Niederlassung oder mit Haustürgeschäften sind hierzu verpflichtet.
Befreit waren bislang gemäß § 68 Abs. 1 UStDV Unternehmer mit einer gewerblichen Niederlassung und ordnungsmäßigen Aufzeichnungen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Durchschnittsbesteuerung und Zeitungshändler. Die Befreiung wird über das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz auf Unternehmer erweitert, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen.
BMF 2.2.09, IV B 9 - S 7532/08/10005
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18.04.2009 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare
