Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen

Die Regierungskoalition plant einen Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung ab 2009.

Denn die Chance, unmittelbar am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben, kann die Leistungsbereitschaft und das Verantwortungsbewusstsein von Arbeitnehmern erhöhen.

Allerdings muss die Vermögensbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungen soll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig sein.

Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland - Kurzfassung vom 21.4.2008

Folgende vier Maßnahmen sind geplant:

  1. Bessere Bedingungen für Vermögenswirksame Leistungen
    Der Fördersatz für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen soll von 18 Prozent auf 20 Prozent und die Einkommensgrenze von 17.900 EUR auf 20.000 EUR steigen. Bei Verheirateten beträgt die Einkommensgrenze dann 40.000 EUR.
  2. Anhebung des Steuerfreibetrags für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen
    Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Arbeit gebenden Unternehmen soll von 135 EUR auf 360 EUR steigen. Das Angebot muss allen Beschäftigten offenstehen.
  3. Förderung über Mitarbeiterbeteiligungsfonds
    Neben der direkten Beteiligung am eigenen Unternehmen sollen auch Anteile über einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds als neue Fondskategorie gefördert werden.
    Der Fonds soll gesetzlich verpflichtet werden, nach einer Anlaufphase von zwei Jahren 75 Prozent des Fondsvermögens in diejenigen Unternehmen zu investieren, deren Mitarbeiter sich an dem Fonds beteiligen. Die Förderung von direkter Beteiligung und Fonds wird gleichgestellt.
  4. Mehr Beratung bzw. Erfahrungsaustausch
    Zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll es verbesserte Beratungsangebote geben. Als Partner kommen dabei u.a. Förderbanken, Verbände sowie Kammern in Betracht.

Die Neuregelungen sollen zum 1.1.2009 in Kraft treten.

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

10.07.2008 | Rubrik: für ARBEITNEHMER, für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/123

Folgende Seiten verweisen auf diesen Beitrag:

» | Streuverluste - SL Marketing & Management am 16.07.08 14:51

Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen?
Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen? Das ist für viele klein- und mittelständische Unternehmen eine bisher nicht gestellte Frage. In Zukunft wird die freiwillige Bindung von Mitarbeitern an ein Unternehmen oder eine Unternehmenskultur ein wichtiger F... Weiterlesen »

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich