Kürzung bei Beteiligung an vermögensverwaltender KG
Ist eine GmbH als Komplementärin ohne besondere Geschäftsführungsaufgaben an einer vermögensverwaltenden KG beteiligt, steht ihr die erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 GewStG zu. Ein bloßes Halten von Beteiligungen an nicht gewerblichen oder nicht gewerblich geprägten Personengesellschaften stellt eine für die Vorschrift unschädliche Tätigkeit dar. Diese Frage wird bislang in der Literatur unterschiedlich beantwortet. Der BFH hat nun in der anhängigen Revision Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen.
FG Berlin-Brandenburg, 24.6.09, 12 K 6154/05 B, Revision unter I R 67/09
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10.02.2010 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare
