Keine Investition bei geplanter Rechtsnachfolge

Die Bildung einer Ansparabschreibung durch den Rechtsvorgänger ist nicht mehr zulässig, wenn der Betrieb im Zeitpunkt der Bilanzeinreichung beim Finanzamt bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den Rechtsnachfolger übergegangen ist. Entsprechendes gilt für den neuen Investitionsabzugsbetrag, weil die am Bilanzstichtag geplante Investition dann nicht mehr realisiert werden kann. Diese BFH-Rechtsprechung ist anzuwenden bei zwischenzeitlicher Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs und entsprechend auch auf die Fälle der Betriebsübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

FG Rheinland-Pfalz 23.2.10, 3 K 2497/08

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17.09.2010 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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